TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 26a

Johannes Pflug

§ 26a regelt die BGL für Personen, die gem § 3 Abs 3 in der PV teilvers sind. Darunter fallen

-

Präsenz- und Zivildiener

-

Bezieher von Übergangsgeld

-

Vers während der Zeit der Kindererziehung

Für diesen Personenkreis gilt eine feste BGL, welche der jährlichen Aufwertung unterliegt (Wert 2014: 1.649,84 €).

Seit haben weibl Vers auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie für die Dauer des Bezuges ihre selbständige Erwerbstätigkeit unterbrechen und zuvor mind 6 Monate in der KV nach dem GSVG pflichtvers waren (§ 102 Abs 5). Zur Vermeidung von Lücken im PV-Verlauf sieht § 3 Abs 3 Z 3a eine Teilvers vor. Dieser ist eine feste BGL im Ausmaß des 30-fachen des tägl Wochengeldes (2014: 1.536 €) zugeordnet.

In allen diesen Fällen werden die Beiträge aus öffentlichen Mitteln (dazu ausf § 27e Rz 3) getragen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.