Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 214d Zusammensetzung des Beirates

Josef Souhrada

1

Es kann daher nur sechs, zwölf oder 18 Mitglieder eines Beirates geben, eine Aufteilung auf halbe Stimmen etc ist nicht gesetzeskonform.

2

Der Beirat der SVA hat 18 Mitglieder. Eine Mitgliederliste ist unter www.svagw.at (Über uns, Selbstverwaltung) publiziert.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.