TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 213 Aufgaben des Beirates

Josef Souhrada

1

Der Beirat der SVA und seine Mitglieder sollen spezielle Anlaufstellen für Versicherte und Leistungsberechtigte sein, der Beirat ist aber kein allgemeines sozialpolitisches Beratungsgremium (Teschner/Widlar/Pöltner, ASVG, § 440 FN 3). Der Beirat ist kein Verwaltungskörper, er hat keine geschäftsführende Funktion.

2

Die Verletzung des ges Anhörungsrechtes kann zu Rechtswidrigkeit des entspr Verwaltungsaktes führen (VfSlg 18.118).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.