GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
3. Aufl. 2014
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§ 96 Kostentragung und Kostenersatz an Versicherte bei Anstaltspflege
Übersicht
Rz
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I. | Kostentragung/Kostenersatz Inland | 1, 2 |
II. | Kostentragung/Kostenersatz Ausland | 3-7 |
I. Kostentragung/Kostenersatz Inland
1
Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt - abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag - völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, beträgt € 10,91 pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.
2
Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses - bis auf den Spitalskostenbeitrag von € 10,91 täglich für maximal 28 Tage - ebenfalls kostenlos. In der Sonderklasse gebührt nach Vorlage der saldierten Krankenhausrech...