Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

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Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 80 Eintritt des Versicherungsfalles

Walter Schober

Übersicht

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I.
Krankheitsbegriff (Z 1)
A.
Allgemeines
1–3
B.
Medizinischer Krankheitsbegriff
4
C.
Rechtlicher Krankheitsbegriff in der Judikatur
5–9
D.
Behandlungsbedürftigkeit
10–12
E.
Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
13
1.
Exkurs: Überlagerung durch das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit?
13a–13c
2.
Exkurs: Kosmetische Behandlung – Wiederherstellung des urspünglichen Zustandes
13d
F.
Beispiele
14–25
G.
Eintritt des Versicherungfalles
26
II.
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Z 2)
26a
III.
Mutterschaft (Z 3)
27, 28

I. Krankheitsbegriff (Z 1)

A. Allgemeines

1

§ 80 Z 1 definiert den Versicherungsfall der Krankheit als regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, durch die wiederum nach § 90 Abs 2 die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Davon abzugrenzen sind Gebrechen und Dauerinvalidität. Da § 80 inhaltlich § 120 ASVG entspricht, kann daher die überwiegend zu § 120 ASVG entwickelte Rsp bei Anwendung des § 80 herangezogen werden (Teschner/Widlar, GSVG § 80 Anm 2).

2

Gebrechen sind...

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