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Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

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Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 80 Eintritt des Versicherungsfalles

Walter Schober

Übersicht

Rz


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I.
Krankheitsbegriff (Z 1)
A.
Allgemeines
1-3
B.
Medizinischer Krankheitsbegriff
4
C.
Rechtlicher Krankheitsbegriff in der Judikatur
5-9
D.
Behandlungsbedürftigkeit
10-12
E.
Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
13
1.
Exkurs: Überlagerung durch das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit?
13a-13c
2.
Exkurs: Kosmetische Behandlung - Wiederherstellung des urspünglichen Zustandes
13d
F.
Beispiele
14-25
G.
Eintritt des Versicherungfalles
26
II.
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Z 2)
26a
III.
Mutterschaft (Z 3)
27, 28

I. Krankheitsbegriff (Z 1)

A. Allgemeines

1

§ 80 Z 1 definiert den Versicherungsfall der Krankheit als regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, durch die wiederum nach § 90 Abs 2 die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Davon abzugrenzen sind Gebrechen und Dauerinvalidität. Da § 80 inhaltlich § 120 ASVG entspricht, kann daher die überwiegend zu § 120 ASVG entwickelte Rsp bei Anwendung des § 80 herangezogen werden (Teschner/Widlar, GSVG § 80 Anm 2).

2

Gebrechen sind...

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