zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag, Dr. Martin

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3008-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag, Dr. Martin - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 68 Erlöschen von Leistungsansprüchen

Robert Atria

Übersicht

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1-3
II.
Erlöschen von Leistungsansprüchen in der KV (Abs 1 lit a)
4, 5
III.
Erlöschen von Leistungsansprüchen in der PV (Abs 1 lit b und c)
6-8
IV.
Alterspension als einmaliger Anspruch (Abs 2)
9

I. Allgemeines

1

Das Wesentliche des Erlöschens liegt in der „automatischen“ Beendigung eines Leistungsanspruches, also ohne bescheidmäßiger Feststellung; die Leistungsgewährung wird seitens des VT schlicht eingestellt. So wie § 67 (Entziehung) bezieht sich auch § 68 (inhaltsgleich § 100 ASVG) nur auf „laufende“, also regelmäßig wiederkehrende Leistungen (§ 67 Rz 2).

Die Rechtsschutzmöglichkeit des Empfängers der erloschenen Leistung besteht darin, einen Antrag auf Weitergewährung der Leistung zu stellen, über den dann bescheidmäßig abzusprechen ist (§ 367 ASVG iVm § 194); in der Folge besteht eine Klagemöglichkeit. Das Klagebegehren hat hier - wie bei einem Neuantrag - auf Zuerkennung der Leistung ab dem dem Erlöschen folgenden Datum zu lauten. Zum Verhältnis des automatisch eintretenden Erlöschens eines Leistungsanspruches (§ 68) zu der mit Bescheid auszusprechenden Entziehung s § 67 Rz 7.

2

Grds kann der Vers auch schon die im Gewährungsbescheid ausgesproche...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.