Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
9. Aufl. 2016
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§ 107 Mietzinsbeihilfen
LStR: Rz 1250 bis Rz 1291
Literatur 2015: Kufner, LSt: Allgemeine Änderungen, in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), SWK-Spezial Steuerreform 2015/16 (Juli 2015) 31.
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Die Mietzinsbeihilfe wurde 1974 geschaffen, um die damals eingeführte Möglichkeit, den Hauptmietzins unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen, für sozial schwächere Bevölkerungsschichten, die sich dieser Erhöhung aufgrund ihres Wohnbedarfs nicht entziehen können, abzufedern (s ). Der Anwendungsbereich der Bestimmung ist im Vergleich zu den landesgesetzl Vorschriften eher begrenzt. Die Regelung entfällt mit Wirkung ab (StRefG 2015/2016, BGBl I 118/2015). Die Streichung dient der Vereinfachung und der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten (s RV 684 BlgNR XXV. GP, Zu Art 1, Z 35 und Z 39 sowie Z 40 lit b). Zur Kommentierung der bis geltenden Bestimmung s 8. Aufl.