Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
9. Aufl. 2016
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§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
EStR: Rz 7512 und Rz 7513
Literatur 2015: Debriacher/Karner, LSt und EStTarif, in Marschner/Stefaner (Hrsg), StReform 2015/2016, Wien 2015; Ruhdorfer, EStG: Neuer Tarif und Absetzbeträge, in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), StReform 2015/16 (SWK-Spezial), Wien 2015.
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1. Anwendungsbereich vor dem StRefG 2015/2016. Ursprünglich stellte § 40 ein besonderes Verfahren für die Erstattung der Negativsteuer iSd § 33 Abs 8 bereit, wenn es mangels Einkommens des Antragstellers zu keiner EStVA kommen konnte. Dieses besondere Verfahren wurde 2009 eingestellt. Aufgrund des BudgBG 2009 sollte aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Erstattung von Absetzbeträgen stets – somit auch in Fällen, in denen kein stpfl Einkommen erzielt wurde – iRe VA erfolgen (ErlRV 113 BlgNR XXIV. GP, 67). Bis zum ermöglichte § 40 iZm § 33 Abs 8 idF vor dem StRefG 2015/2016 die Erstattung des AVAB oder des AEAB, wenn im relevanten VAZ überhaupt kein veranlagungsfähiges Einkommen erzielt worden ist (vgl DKMZ/Doralt/Herzog § 33 Rz 65; WGW/Wanke § 40 Rz 10). Die Erstattung erfolgte in diesem Fall im Wege der VA gem § 39. Wurde hingegen – wenn auch nur abstrakt stpfl – Einkom...