Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
9. Aufl. 2016
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§ 27a Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitalmaßnahmen-VO, BGBl II 322/2011
§ 1. 1Unter Kapitalmaßnahmen werden verschiedene zivil- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Wertpapieren verstanden. 2Für steuerliche Zwecke ist nach dieser Verordnung zwischen steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 2 bis 7) und nicht steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 8) zu unterscheiden.
Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen
§ 2. (1) 1Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen sind:
Maßnahmen, die sich
auf das Eigenkapital einer Körperschaft und/oder
auf die Stückelung von Wertpapieren
Die Lieferung von Wertpapieren zur Tilgung bei Schuldverschreibungen, mit denen untrennbar das Recht verbunden ist, an Stelle der Rückzahlung eine vorher festgelegte Anzahl von Wertpapieren zu fordern (Inhaber) oder anzudienen (Emittent).
(2) 1Für Kapitalmaßnahmen im Sinne des Abs. 1 gilt:
1Eine Abwicklung der Realisierung iSd § 93 Abs. 2 Z 2 EStG liegt nicht vor.
2Ausgenommen davon sind Zahlungen aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder infolge einer Liquidation, wenn der Abzugsverpflichtete davon Kenntnis hat. 3Auszahlungen aufgrund einer Kapitalherabsetzung ...