Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
9. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 19 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
EStR: Rz 4601 bis Rz 4632; LStR: Rz 631 bis Rz 644
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Regelungsinhalt | |
2. | Anwendungsbereich | |
3. | Zufluss (Abs 1 S 1) | |
4. | Abfluss (Abs 2 S 1) | |
5. | Wirtschaftliche Verfügungsmacht | |
6. | Kurze-Zeit-Regel (Abs 1 S 2, Abs 2 S 2) | |
7. | Verteilungspflichtige Ausgaben (Abs 3) | |
8. | ABC der Einnahmen und Ausgaben |
1
1. Regelungsinhalt des § 19 ist die zeitl, nicht die sachl Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (Bestimmung des Kj und damit des VAZ; ; Mayr RdW 99, 176). Ob und ggf in welcher Höhe Einnahmen bzw Ausgaben steuerl wirksam werden (bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind), ergibt sich aus anderen Bestimmungen, insb § 21 bis 32. Der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses ist für das Bestehen des nationalen Besteuerungsanspruchs grds nicht von Bedeutung (eine Ausnahme dürfte für Doppelnichtbesteuerungsfälle zu machen sein; ). Bei der Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip aber sehr wohl Vorrang vor dem innerstaatl Zuflussprinzip beizumessen sein.
2
2. Anwendungsbereich. § 19 gilt in persönl Hinsicht für unbeschr wie für beschr StPfl, in sachl Hinsicht für die Ermittlung positiver ...