Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
8. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 Steuerbefreiungen
EStR: Rz 300 bis Rz 335
Literatur 2014
Ludwig, VA von stfreien Transferzahlungen durch Hochrechnung dieser Bezüge, SWK 14,90; Ludwig, Die Besteuerung von Stipendien und Beihilfen, FJ 14, 193; Steiger, Highlights aus dem LSt-WE 2014, taxlex 14, 188.
Übersicht der Kommentierung
Rz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||||
1. | Stellung des § 3 im System der Einkommensbesteuerung | ||||
II. | Sachliche Steuerbefreiungen (Abs 1 Z 1 – 31) | ||||
1. | Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (Z 1) | ||||
2. | Renten und Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Z 2) | ||||
3. | Bezüge oder Beihilfen (Z 3) | ||||
a) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung nach § 5 Z 6 KStG wegen Hilfsbedürftigkeit (lit a) | ||||
b) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung zur unmittelbaren Förderung der Kunst (lit b) oder aus Mitteln einer in 4a Abs 3 genannten Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (lit c) | ||||
c) | aus öffentl Mitteln oder Mitteln eines Fonds iSd § 4a Abs 3 Z 2 für eine Tätigkeit im Ausland die der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dient (lit d) | ||||
d) | nach dem StudienförderungsG und SchülerbeihilfenG (lit e) | ||||
4. | Leistungen der gesetzl Soz... |