Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
8. Aufl. 2015
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§ 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter
EStR: Rz 3893 bis Rz 3900
Übersicht
Rz
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| 1. | Überblick  | ||
| a) | Zweck  | ||
| b) | Anwendungsbereich  | ||
| c) | Wahlrecht  | ||
| 2. | Begünstigte Wirtschaftsgüter  | ||
| a) | Anlagevermögen  | ||
| b) | Abnutzbarkeit  | ||
| c) | Anschaffung oder Herstellung  | ||
| d) | Geringwertigkeit  | ||
| e) | Wirtschaftl Einheit  | ||
| f) | Beispiele  | ||
| g) | Entgeltl Überlassung  | ||
| 3. | Wirkung iRd einzelnen Gewinnermittlungsarten   | ||
| a) | BV-Vergleich  | ||
| b) | EAR  | ||
| c) | Pauschalierung  | ||
| 4. | Verhältnis zu anderen Investitionsbegünstigungen   | ||
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1. Überblick. a) Zweck. § 13 ermöglicht die Sofortabschreibung von GWG und normiert als Vereinfachungsregel eine Ausnahme zu der in § 7 angeordneten Verteilungspflicht von AK/HK von WG, deren betriebsgewöhnl Nutzungsdauer ein Jahr überschreitet. Die Vereinfachung besteht in der sofortigen Absetzbarkeit der AK/HK von GWG und in dem damit verbundenen Entfall formaler Verpflichtungen (Evidenthaltung der AK/HK solcher WG; Führung einer Anlagekartei bzw eines Anlagenverzeichnisses).
2
b) Anwendungsbereich. Inhaltl handelt es sich um eine iRd G...