Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 7801. Einleitung
Der Begriff des „Bauherrn“ stammt aus der VwGH-Rsp zur GrESt und USt. In der USt und GrESt gilt der Begriff des großen Bauherrn, dh jener der allgemeinen steuerlichen Grundsätze, der sich durch Vorliegen von Herstellerrisiko und Herstellerinitiative auszeichnet.
2. Bemessungsgrundlage
Zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Rahmen von Bauherrenmodellen muss beurteilt werden, ob tatsächlich ein bebautes Grundstück geliefert wird und somit auch das Gebäude aufgrund seiner Zubehörseigenschaft steuerbefreit ist, oder ob zwei getrennte Leistungen vorliegen und das Gebäude folglich nicht von der Steuerbefreiung mitumfasst ist. Von einem einheitlichen Immobiliengeschäft kann nur ausgegangen werden, wenn beide Lieferungsgegenstände (Gebäude sowie Grund und Boden) Gegenstand ein und derselben Lieferung iSd Lieferung eines bebauten Grundstücks sind.
2.1. Erwerb eines bebauten Grundstücks
Wird ein Grundstück in bebautem Zustand erworben, umfasst der Grundstücksumsatz auch das Gebäude aufgrund dessen Zubehörseigenschaft mit der Folge, dass die Lieferung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG gänzlich unecht umsatzsteuerbefreit ist. Der Veräußerer kann dadurch für die Baukosten keinen Vorsteuerabzu...