Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 7191. Grundlagen
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens entgeltlich ausführt, unterliegen in Österreich der Umsatzsteuer. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit die Leistung umsatzsteuerbar ist.
Dem System nach ist die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer. Das bedeutet, dass der Letztverbraucher, idR der Konsument, die wirtschaftliche Belastung der Umsatzsteuer trägt. Bei Geschäften zwischen Unternehmern kommt es durch das Instrument des Vorsteuerabzugs hingegen zu einer Entlastung: Wenn ein Unternehmer einen Gegenstand an einen anderen Unternehmer veräußert, ist vom Leistenden zunächst die darauf entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Wenn der Leistungsempfänger diesen Gegenstand in seinem Unternehmen nutzt, kann er sich die vom leistenden Unternehmer entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerstatten lassen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit USt-Ausweis.
Zudem ist die USt dem Wesen nach eine indirekte Steuer und eine Verbrauchsteuer, was bedeutet, dass einerseits Steuerträger und ‑schuldner auseinanderfallen (indirekte Steuer) und andererseits der Verbrauch ...