Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 6261. Einleitung
Versucht man in einer ersten Annäherung an das Thema zu eruieren, welche steuerlichen Fragen sich beim Immobilienleasing stellen, so lässt sich schon das Wort „Immobilienleasing“ in die beiden Teile „Immobilien“ und „Leasing“ aufgliedern.
Unter „Immobilien“ werden im Steuerrecht unbewegliche Wirtschaftsgüter verstanden. Das Thema kann gleich weiter eingeschränkt werden, indem man auf Grund und Boden und Gebäude abstellt. Grenzbereiche werden etwa bei Superädifikaten und Baurechten angesprochen.
So wie Leasingverträge nicht nur bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorkommen, sind auch – und noch allgemeiner – Mietverträge sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern denkbar.
Was also bedeutet „Leasing“? Dieser aus dem Englischen kommende Ausdruck bezeichnet dem Grunde nach den Vorgang des „Vermietens“. Als Verbum ist es also der Vorgang, als Substantiv wird oft verkürzt der Vertrag bezeichnet (also „lease“ für „lease contract“).
Versteht man das Wort „Leasing“ in diesem Begriffsverständnis, so ist das Thema wohl sehr einfach einzugrenzen: Beim Immobilienleasing handelt es sich um die Vermietung von Liegenschaften.
Bei jeder Vermietung steht die Nutzungs...