Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 5241. Einleitung
Bei Vermietungen durch gemeinnützige Rechtsträger stellt sich ertragsteuerlich die Frage, ob die Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit der Körperschaftsteuer unterliegen oder eine Steuerbefreiung iSd § 1 Abs 3 iZm § 5 KStG zur Anwendung gelangt.
Als gemeinnützige Rechtsträger kommen im Hinblick auf die Steuerbefreiungen des § 5 KStG insb gemeinnützige Vereine oder sonstige gemeinnützige juristische Personen (zB gemeinnützige GmbH) iSd § 34 ff BAO (§ 5 Abs 1 Z 6 KStG) sowie gemeinnützige Bauvereinigungen (§§ 5 Abs 1 Z 10 iVm 6a KStG) infrage.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist zu prüfen, ob die Vermietungsleistung überhaupt steuerbar ist und im Fall einer Steuerbarkeit einer Steuerbefreiung, einem ermäßigten Steuersatz oder dem Regelsteuersatz unterliegt.
2. Vermietung durch gemeinnützige Vereine/GmbHs
Vorab ist zu klären, ob die Vermietungstätigkeit einer betrieblichen Tätigkeit des Rechtsträgers in Form eines unentbehrlichen oder eines entbehrlichen Hilfsbetriebs oder eines Gewerbebetriebs stattfindet oder der sog Vermögensverwaltung des Vereins zugerechnet werden kann.
Gemäß § 1 Abs 3 Z 3 KStG unterliegen nämlich Körperschaften mit inländischem Sitz oder Geschäftsleitung, soweit sie nach § 5 KStG oder einer anderen bundesgesetzlichen Regelung von der Körperschaftsteuer...