Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 3681. Grundlagen
Vor Erörterung der schadenersatzrechtlichen Haftung im Bestandrecht ist es naheliegend, kurz die allgemeinen Grundlagen darzustellen bzw zu wiederholen.
1.1. Bestandvertrag
In seinem Kern ist ein Bestandvertrag gem § 1090 ABGB eine Vereinbarung über die entgeltliche Überlassung einer unverbrauchbaren Sache durch den Bestandgeber zum Gebrauch durch den Bestandnehmer auf unbestimmte Zeit. Als Konsensualvertrag kommt der Bestandvertrag durch die Willenseinigung über das Bestandobjekt und den Bestandzins zustande.
Der Begriff Bestandvertrag ist der Überbegriff zu Miete und Pacht. Miete liegt vor, wenn der Bestandnehmer nur zum Gebrauch der Sache berechtigt ist. Bei der Pacht darf er darüber hinaus die sachtypischen Nutzungen aus der Sache ziehen.
Eine konkrete Behandlung der Abgrenzung von Miete und Pacht würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings auf die Diskussion zur Abgrenzung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht und jene zu Bestandverträgen in Einkaufszentren.
1.2. Schaden
Grundbedingung für eine Haftung bzw einen Schadenersatzanspruch ist das Vorliegen eines Schadens. Schaden ist jeder Nachteil, der jemandem an Vermögen, Recht...