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Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

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Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 1521. Betriebskosten und öffentliche Abgaben

1.1. Allgemeines

Nach § 15 Abs 1 MRG besteht der vom Mieter für die Überlassung eines Mietgegenstands in Hauptmiete zu entrichtende Mietzins ua aus dem Hauptmietzins (Z 1), dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und den von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben (Z 2).

Demgegenüber sieht § 1099 ABGB vor, dass bei Vermietungen alle Lasten und Abgaben der Vermieter zu tragen hat.

Diese unterschiedlichen Herangehensweisen des Gesetzgebers fußen in den unterschiedlichen Bestimmungen über die Mietzinsbildung.

Nach der Konzeption des ABGB ist der Mietzins grundsätzlich frei vereinbar, während er im Vollanwendungsbereich des MRG reglementiert ist. Während also im Anwendungsbereich des ABGB der Vermieter die Möglichkeit hat, die laufenden Kosten und Abgaben bei der Mietzinsbildung zu berücksichtigen, ist ihm das im Vollanwendungsbereich des MRG verwehrt.

Konsequenterweise ist der Betriebskostenkatalog des § 21 MRG im Vollanwendungsbereich des MRG zugunsten des Mieters zwingend, sodass abweichende Vereinbarungen zulasten des Mieters unwirksam sind. Auch die unbeanstandete Bezahlung überhöhter Kosten lässt nicht auf die konkludente Zustimmung zur Übe...

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