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Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

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Dokumentvorschau
Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 121. Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

1.1. Einleitung

Der Anwendungsbereich des MRG ist in dessen § 1 geregelt. Abs 1 hält zunächst fest, dass das Gesetz für Mietverträge (und genossenschaftliche Nutzungsverträge) über Wohnungen und Geschäftsräume gilt. Abs 2 nimmt bestimmte Mietverträge zur Gänze vom Anwendungsbereich aus („Vollausnahmen“). Abs 3 regelt die Abgrenzung des MRG von den wohnzivilrechtlichen Bestimmungen des WGG. Abs 4 und 5 nehmen Mietverträge über bestimmte Arten von Objekten von einzelnen, aber nicht allen Bestimmungen des MRG aus („Teilausnahmen“). Für solche „Teilausnahme-Objekte“ gilt insbesondere der Kündigungsschutz der § 29 ff MRG; nicht hingegen die Mietzins- und Betriebskostenbeschränkungen oder die Erhaltungsregelungen des MRG. Liegt eine Voll- oder Teilausnahme vor, so kann das MRG allerdings aufgrund förderungsrechtlicher Bestimmungen oder wegen Einhebung eines Mindestmietzinses gemäß § 45 MRG dennoch (ganz oder teilweise) anzuwenden sein.

Liegt ein Mietvertrag über eine Wohnung oder Geschäftsräume vor, so besteht die Vermutungfür die (Voll-)Anwendbarkeit des MRG. Wer sich auf einen (Teil-)Ausnahmetatbestand beruft, ist dafür behauptungs- und beweispflichtig.

Die Anwendbarkeit des MRG kann durch Parteienvereinbarung nicht ausg...

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