TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 121. Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

1.1. Einleitung

Der Anwendungsbereich des MRG ist in dessen § 1 geregelt. Abs 1 hält zunächst fest, dass das Gesetz für Mietverträge (und genossenschaftliche Nutzungsverträge) über Wohnungen und Geschäftsräume gilt. Abs 2 nimmt bestimmte Mietverträge zur Gänze vom Anwendungsbereich aus („Vollausnahmen“). Abs 3 regelt die Abgrenzung des MRG von den wohnzivilrechtlichen Bestimmungen des WGG. Abs 4 und 5 nehmen Mietverträge über bestimmte Arten von Objekten von einzelnen, aber nicht allen Bestimmungen des MRG aus („Teilausnahmen“). Für solche „Teilausnahme-Objekte“ gilt insbesondere der Kündigungsschutz der § 29 ff MRG; nicht hingegen die Mietzins- und Betriebskostenbeschränkungen oder die Erhaltungsregelungen des MRG. Liegt eine Voll- oder Teilausnahme vor, so kann das MRG allerdings aufgrund förderungsrechtlicher Bestimmungen oder wegen Einhebung eines Mindestmietzinses gemäß § 45 MRG dennoch (ganz oder teilweise) anzuwenden sein.

Liegt ein Mietvertrag über eine Wohnung oder Geschäftsräume vor, so besteht die Vermutungfür die (Voll-)Anwendbarkeit des MRG. Wer sich auf einen (Teil-)Ausnahmetatbestand beruft, ist dafür behauptungs- und beweispflichtig.

Die Anwendbarkeit des MRG kann durch Parteienvereinbarung nicht ausg...

Daten werden geladen...