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Newsline
https://doi.org/10.47782/oeba202301000101
1. Topthemen
Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V
Seit gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden:
eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,
eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 10% und
eine maximale Laufzeit i. H. v. 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.
Die Bundessparte hat sich mehrfach an FMA, OeNB und den Vorsitzenden des FMSG gewandt, um auf die drängendsten Anliegen im Zusammenhang mit der KIM-V hinzuweisen und sofortigen Korrekturbedarf eingemahnt. Auch wurden Anträge in den Wirtschaftsparlamenten der Wirtschaftskammern eingebracht und bei Entscheidungsträgern Änderungen eingefordert. Auch Bundesminister Brunner hat in den Medien eine Evaluierung der KIM-V gefordert und dies in einem Schreiben an die Vorstände der FMA urgiert.
Die KIM-V dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten insb. Jungfamilien bzw. -partnerschaften. Die für die Empfehlungen ...