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ÖBA 4, April 2013, Seite 283

Zur Behauptungslast des klagenden Anlegers

§§ 874, 1295, 1300, 1301, 1323 ABGB; § 12 StGB; §§ 226, 228, 502 ZPO

Ein auf „Naturalersatz“ gerichtetes Klagebegehren ist schlüssig, wenn der begehrte Schadenersatzbetrag nach den Behauptungen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Vermögensstand und dem bei richtiger Beratung hypothetisch bestehenden Vermögensstand darstellt.

Aus der Begründung:

Unstrittig ist, dass zwischen den Klägern und den Beklagten kein Vertragsverhältnis besteht.

Die Kläger begehren aus dem Titel des Schadenersatzes die Rückerstattung des Kaufpreises sA Zug um Zug gegen Rückübertragung der von ihnen zu bestimmt bezeichneten Zeitpunkten in bestimmter Höhe erworbenen Veranlagungen in Form von Zertifikaten.

Der Erstbeklagte war Vorstandsvorsitzender der Emissionsbank. Die Zweitbeklagte ist die Rechtsnachfolgerin der Emittentin der von den Klägern erworbenen Zertifikate.

Die Kläger brachten zur Begründung ihres Anspruchs vor, sie hätten ihre Anlageentscheidung auf der Grundlage von Werbemaßnahmen, die von der Emissionsbank in Auftrag gegeben worden seien, getroffen. Durch unrichtige Angaben in den zugrunde liegenden Werbebroschüren sei der falsche Eindruck erweckt worden, dass es sich um Investitionen in konservative und ...

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