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Kreditkosten für die Anschaffung eines Anteils an GmbH & Co KG keine Sonderbetriebsausgaben
Auch wenn ein Gesellschafter einer GmbH & Co KG die Anschaffungskosten eines zum Anteilswert an dieser GmbH & Co KG benötigten Kredits anläßlich der Einbringung der GmbH & Co KG in eine Komplementär GmbH zurückbehält, so kommt angesichts der Endbesteuerung der GmbH eine Sonderbetriebsausgabeneigenhaft der Kreditzinsen des erwähnten Kredits nicht in Betracht.
Der Bf nahm im Jahr 1989 zur Anschaffung von 25% der Anteile an einer GmbH & Co KG einen Bankkredit in der Höhe von ATS 15 Mio auf, dessen halbjährliche Tilgungsraten ATS 750.000,-betrugen und dessen vierteljährliche Zinsen regelmäßig beglichen wurden. Zum Stichtag wurde die KG in ihre Komplementär-GmbH eingebracht, wobei der Beschwerdeführer den erwähnten Bankkredit zurückbehielt. Im vorliegenden Verfahren ist strittig, ob die vom Bf in den Folgejahren im Zusammenhang mit dem zurückbehaltenen Kredit entrichteten Zinszahlungen und Kontoführungsprovisionen von ihm zu Recht als nachträgliche Sonderbetriebsausgaben im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1988 geltend gemacht wurden.
Der Bf brachte dazu im erstinstanzlichen Verfahren im wesentlichen vor, die Verbindlichkeit sei aus wirtschaftlichen Gründen zurückbehalten wo...