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ÖBA 1, Jänner 2009, Seite 70

Zur wirklichen Übergabe (§ 943 ABGB) eines Sparbuchs, wenn der Übergeber eine „Banksperre" verfügte

§§ 427, 938, 943 ABGB; § 1 NotariatsaktsG; §§ 32, 40 BWG

Durch eine vom Erblasser verfügte „Banksperre", die eine Auszahlung des Sparbuchs an die Vorlage einer Sterbeurkunde knüpfte, ermöglicht die bloße Übergabe des Sparbuchs und Nennung des Losungsworts dem Empfänger gerade keine unmittelbare Verfügung über das Sparguthaben. Im Hinblick auf diese Besonderheit könnte eine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB nur dann vorliegen, wenn der Erblasser sich mit der Übergabe jeder Dispositionsmöglichkeit über das Sparbuch begeben hätte und auch keine Möglichkeit mehr gehabt hätte, durch eine allfällige Rücknahme der Sperre die beim Sparbuch bestehenden Dispositionsmöglichkeiten zu beeinflussen.

Aus der Begründung:

Über Wunsch des Erblassers folgte ihm Notar Dr. Z. am das bei ihm hinterlegte Sparbuch mit einem Einlagestand von € 100.000 aus. Im Dezember 2005 vor Weihnachten übergab der Erblasser dem Beklagten dieses Sparbuch. Der Beklagte verwahrte das Sparbuch zunächst bei sich. Am übergab er das Sparbuch Notar Dr. Z. zur Verwahrung mit dem Auftrag, dieses an ihn selbst nach dem Ableben des Erblassers gegen Vorlage einer Sterbeurkunde auszufolgen.

Die klagende Partei begehrt ...

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