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ZWF 1, Jänner 2015, Seite 4

Selbstanzeige und Günstigkeitsvergleich

Rainer Brandl und Robert Kert

Die zuletzt häufigen Änderungen der Selbstanzeigebestimmung des § 29 FinStrG, beginnend mit der FinStrG-Nov 2010, werfen in der Praxis die höchst bedeutsame Frage auf, welche Fassung des § 29 FinStrG zur Anwendung zu gelangen hat, sofern keine speziellen Übergangsbestimmungen vorgesehen worden sind. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem in § 4 Abs 2 FinStrG normierten Günstigkeitsvergleich zu. Der Beitrag analysiert die Bedeutung dieser Bestimmung für Änderungen der Selbstanzeigebestimmung.

Bis zur FinStrG-Nov 2010 gab es gegenüber der Stammfassung der Selbstanzeigebestimmung in § 29 FinStrG nur zwei Änderungen, die auf die Finanzstrafrechtsreform 1975 sowie die FinStrG-Nov 1985 zurückgingen. Vermutlich ist auch dies der Grund, warum es – soweit ersichtlich – keine explizite höchstgerichtliche Judikatur zur Anwendbarkeit und Auslegung des § 4 Abs 2 FinStrG in Bezug auf die Selbstanzeige gem § 29 FinStrG gibt. Allerdings hatte sich der UFS im Jahr 2013 mit der Frage zu befassen, welche Regelung der Selbstanzeige zur Anwendung kommt, wenn zum Zeitpunkt der Erstattung der Selbstanzeige andere Voraussetzungen gelten als zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Offenbar in Anlehnung an die Rsp des OGH zur Verjährung gem § 31 FinStrG hat der UFS zu § 29 FinStrG folgende Schlussfolgerung gezogen: „Als Strafau...

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