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SWK 26, 10. September 2023, Seite 1043

Einstellung des Säumnisbeschwerdeverfahrens bei Bescheiden, die nach Erhebung einer Revision (die zur Aufhebung der die Säumnisbeschwerde abweisenden BFG-Entscheidung führt) erlassen werden

Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision).

Norm: §§ 284 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Die Revisionswerberin reichte 2016 ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 und 2017 ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2016 ein. Im Jahr 2018 erhob sie hinsichtlich dieser Erklärungen eine Säumnisbeschwerde an das BFG.

Das BFG trug gemäß § 284 Abs 2 BAO dem Finanzamt mit Beschluss auf, die Umsatzsteuerbescheide für das Jahr 2015 und 2016 zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege. Nachdem das Finanzamt näher begründet hatte, weshalb keine Verletzung der Entscheidungspflicht bestehe, wies das BFG die Säumnisbeschwerde ab. Dagegen wurde Revision erhoben. Kurze Zeit nach Erhebung der Revision erließ das Finanzamt die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2015 und 2016, die von der Revisionswerberin bekämpft wurden.

Mit Erkenntnis vom , Ra 2018/13/0087, hob der VwGH das Erkenntnis des BFG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. Im fortgesetzten Verfahren erklärte das BFG die Säumnisbeschwerde als gegenstandslos und stellte das Verfahren ein, weil das Finanzamt zwischenzeitlich die begehrten Bescheide nachgeholt habe; dem Rechtschutzbedü...

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