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SWK 26, 10. September 2023, Seite 1044

Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation betrifft nur strafrechtliche Verfolgung

Ein litauischer Staatsanwalt wurde von der litauischen Generalstaatsanwaltschaft seines Amtes enthoben. Diese Disziplinarstrafe wurde gegen ihn verhängt, weil er im Rahmen von Ermittlungen einem Verdächtigen und seinem Anwalt rechtswidrig Informationen gegeben haben soll. Dieses Vergehen wurde mit von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten nachgewiesen. Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG der Nutzung personenbezogener Daten elektronischer Kommunikationsvorgänge, die von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeichert und in der Folge den zuständigen Behörden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zur Verfügung gestellt wurden, im Rahmen von Untersuchungen wegen Dienstvergehen im Zusammenhang mit Korruption im öffentlichen Sektor entgegensteht ( Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra, C-162/22).

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