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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Dokumentvorschau
Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 1 Zweck des Pflegegeldes

Susanne Pichler

Übersicht


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I.
Zweck
17
II.
Abgrenzung zu therapeutischen Maßnahmen
810
III.
Abgrenzung zur Krankenbehandlung und Hauskrankenpflege
1115
IV.
Pfändbarkeit, Verhältnis zu Unterhalt und Ausgleichszulage
1621
V.
Steuerliche Aspekte
2226
VI.
Kinder
27, 28

I. Zweck

1

Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abgelten und damit dazu beitragen, Pflegeleistungen „einkaufen“ zu können. Für pflegebedürftige Menschen wird dadurch die Wahlmöglichkeit zwischen Betreuung und Hilfe in häuslicher Pflege durch den Einkauf von persönlicher Assistenz und der stationären Pflege erweitert. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können, und es soll gewährleistet werden, dass sie ein weitgehend selbstbestimmtes, sozial integriertes Leben führen können. Menschen mit einer geistigen Behinderung, denen die Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Regel auf Grund der Behinderung nicht möglich sein wird, soll durch das Pflegegeld die Führung eines bedürfnisorientierten Lebens ermöglicht werden. Das Pflegegeld soll bedarfsorientiert sein (7-stufiges System) und es den Betroffenen ermöglichen, sich die erforderlichen Pflegemaßnahmen ...

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