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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 34 Übertragener Wirkungsbereich

Paul Haslinger

1

Nach Art 120b Abs 2 B-VG sind Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches von Selbstverwaltungskörpern ausdrücklich zu bezeichnen und eine Weisungsbindung vorzusehen (RV 476 BlgNR 24. GP 1).

2

Im Hinblick auf die in § 34 ausdrücklich normierte Bindung unmittelbar an Weisungen eines Bundesministers handelt es sich bei den in § 22 genannten SV-Trägern nicht nur um „bundesnahe“ Einrichtungen, sondern es liegt – mangels Einbindung des Landeshauptmannes – auch eine Besorgung unmittelbar durch Bundesorgane vor. Daraus folgt gem Art 131 Abs 2 B-VG die Zuständigkeit des BVwG für Entscheidungen über Beschwerden gegen Bescheide in Verwaltungssachen nach dem BPGG. Daran vermögen die Ausführungen in den EB 2193 BlgNR 24. GP 11, wonach gegen verfahrensrechtliche Bescheide künftig im Bereich des BPGG eine Beschwerde an die Verwaltungsgerichte der Länder möglich sein soll, nichts zu ändern ().

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