BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 33e
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Die in § 33e angeführte Servicedatenbank (www.infoservice.sozialministerium.at) stellt ein ergänzendes Informationsangebot des Sozialministeriums dar, in welchem den Ratsuchenden kostenlos und unbürokratisch das österreichweite Angebot an mobilen und stationären Betreuungs- und Pflegediensten zugänglich gemacht wird. Insb in der Situation einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsnotwendigkeit ist der rasche Zugang zu Kontaktdaten eine große Hilfe. Die bundesweite Erfassung ist eine wesentliche Unterstützung für die Beratungstätigkeit des Sozialministeriums. Information und Beratung in der Kommunikation mit dem Bürger stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Sozialministeriums dar und daher wurden und werden dieses Datenbankangebot sowie die Abfragemöglichkeiten ständig erweitert und bezüglich Anwenderfreundlichkeit und Nutzbarkeit verbessert und aktualisiert.
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Diese Plattform versteht sich als Angebot niederschwelliger Informationen für den qualitativen Weiterverweis an konkrete Anbieter bzw zuständige Anlaufstellen. Das Sozialministerium legt höchstes Augenmerk auf die barrierefreie Zugänglichkeit seines Internetauftritts.
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Da va im Bereich Pflege und B...