BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 33c Förderung von Projekten der Pflegevorsorge
1
Die Entwicklung seit der Neuordnung der Pflegevorsorge hat gezeigt, dass den gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege va in Hinblick auf die Qualitätssicherung besondere Bedeutung zukommt. So wurden in den letzten Jahren verstärkt Projekte initiiert, die zum Ziel haben, durch Weiterbildungsmaßnahmen, Schulungen, fachspezifische Tagungen, Seminare und Kongresse, aber auch durch die Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern. Diese Projekte haben sich als zielführend erwiesen, sodass nunmehr eine gesetzliche Definition vorgenommen werden soll (161/ME BlgNR 21. GP 7 f).
2
Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch (Abs 2).