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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 21 Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

Paul Haslinger

Übersicht


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I.
Einkommensteuerfreiheit (Abs 1)
13
II.
Gebührenfreiheit (Abs 2)
4, 5

I. Einkommensteuerfreiheit (Abs 1)

1

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich für die Abgeltung jener Mehraufwendungen bestimmt ist, die für die Pflege erforderlich sind. Es stellt deshalb keinen Einkommensbestandteil dar (Gruber/Pallinger, Kommentar zum BPGG § 21 Rz 1).

2

Der Bezug von Pflegegeld durch den Pflegebedürftigen unterliegt gem Abs 1 nicht der Einkommensteuer. Die Weitergabe von Pflegegeld an pflegende nahe Angehörige führt bei diesen zu keinen Einkünften, weshalb sie auch nicht der Einkommensteuer unterliegen (vgl Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld4 Rz 4.22 mwN).

3

Erbringt eine (fremde) Pflegeperson ihre Pflegeleistung entweder als Dienstnehmer in einem Dienstverhältnis zum Pflegebedürftigen bzw zu einem Pflegedienstunternehmen oder als Selbständige im Rahmen einer gewerblichen Betätigung, unterliegen die Einkünfte idR der Lohn- bzw Einkommensteuer (vgl Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld4 Rz 4.23 mwN).

II. Gebührenfreiheit (Abs 2)

4

Für das gesamte Pflegegeldverfahren (Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren) gilt der Grundsatz der Gebührenbefreiun...

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