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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 18a Auszahlung und Vorschüsse bei Familienhospizkarenz

Paul Haslinger

Übersicht


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I.
Antrag auf Änderung der Auszahlung (Abs 1)
13
II.
Beginn und Ende der Auszahlungsänderung (Abs 2)
47
III.
Vorschüsse (Abs 3)
813
IV.
Bescheiderlassung (Abs 4)
V.
Vorrangige Bezugs- und Fortsetzungsberechtigung (Abs 5)

I. Antrag auf Änderung der Auszahlung (Abs 1)

1

§ 18a wurde durch BGBl I 2002/138 eingefügt. Im Folgenden werden die Gesetzesmaterialien (AB 1266 BlgNR 21. GP 1 ff) wiedergegeben (Hervorhebungen und Überschriften durch den Autor):

2

Mit Abs 1 soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Personen, die zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, auf Antrag des Pflegebedürftigen das Pflegegeld, ausgezahlt werden kann, sofern keine stationäre Pflege in einer der in § 13 Abs 1 Z 1 bis 5 genannten Einrichtungen vorliegt. Durch die Z 3 sollen auch jene Personen einbezogen werden, denen ein Karenzurlaub bzw eine Dienstfreistellung nach entsprechenden Regelungen im Dienstrecht des Bundes oder der Länder gewährt wird.

3

Im Sinne einer sozialen Rechtsanwen...

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