BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 3b
1
Von der Anspruchsvoraussetzung des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland soll abgesehen werden, wenn der Aufenthalt im Ausland im Interesse einer erforderlichen Ausbildung gelegen ist, insb im Bereich von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen etwa im Zusammenhang mit der Schul- oder Berufsausbildung. Weiterbildungsmaßnahmen sollen von dieser Regelung jedoch nicht umfasst werden. Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung gem § 3b BPGG handelt es sich um eine Frage des Leistungsanspruches, der gem § 65 Abs 1 ASGG in die sukzessive Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte fällt. Die Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 3b BPGG soll sich nach der Zuständigkeitsverteilung des § 22 BPGG richten (RV 1208 BlgNR 24. GP 10).