BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 1 Rechtsgrundlagen
1
Die Richtlinien für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes (RPGG 2012) sind mit in Kraft getreten. Sie können unter www.ris.bka.gv.at/Avsv kostenlos abgerufen werden.
2
Die vom Hauptverband der SV-Träger erlassenen Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG haben als generelle rechtsverbindliche Anordnung einer Verwaltungsbehörde die Qualität einer Rechtsverordnung. Diese Richtlinien sind aber nur für alle zur Entscheidung in Pflegegeldangelegenheiten berufenen SV-Träger verbindlich. Hingegen besteht keine Bindung der in Sozialrechtssachen berufenen Gerichte an diese Richtlinien. Ebenso ist das „Konsensuspapier“ zur Vereinheitlichung der ärztlichen Begutachtung nach dem BPGG für die Gerichte nicht bindend (RS0106385).
3
Wenngleich sich die Richtlinien auf die Versicherten bzw Pflegegeldbeansprucher als davon Betroffene auswirken mögen, so sind doch die genannten Personenkreise nicht Adressaten der Richtlinien; der Hauptverband hat keine generelle gesetzliche Ermächtigung, Rechtsnormen iZm der Zuerkennung von Pflegegeld für Dritte zu erlassen. Er kann daher insb Ansprüche von Versicherten bzw Pflegebedürftigen weder schaffen noch begrenzen. Die Richtlinien haben nic...