BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8 Erschwerniszuschlag
1
§ 8 übernimmt nahezu unverändert die Bestimmung des § 1 Abs 5 EinstV. Die Auslegung dieser Bestimmung bleibt daher unverändert (vgl EB Kinder-EinstV BT 10).
2
Der Erschwerniszuschlag deckt eine übergreifende Pflegeleistung ab, die erhebliche erschwerende Faktoren der gesamten Pflegesituation pauschal berücksichtigt. Der Pauschalwert ist zusätzlich zum vollen behinderungsbedingten Mehrbedarf im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind oder Jugendlichen zu veranschlagen (SV-Slg 68.093).
3
Siehe zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Erschwerniszuschlags die Kommentierung zu § 4 BPGG Rz 45.