BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 7 Richtwerte
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Diese Bestimmung soll der Klarstellung betreffend die Möglichkeit der Abweichung vom Richtwert dienen.
Die in der Kinder-EinstV angegebenen Richtwerte stellen Orientierungshilfen für die durchschnittliche Zeit, die für die betreffende Verrichtung im Regelfall aufzuwenden ist (siehe 10 ObS 308/01v), dar und können iSd Rsp des OGH (siehe RS0053147) – wie auch bei den Richtwerten der EinstV – im einzelnen Fall über- oder unterschritten werden, wenn ein wesentliches (erhebliches) Abweichen des zeitlichen Betreuungsbedarfs vorliegt. Ein erhebliches Abweichen liegt iSd Rsp dann vor, wenn der tatsächliche Pflegebedarf vom angeführten Richtwert um annähernd die Hälfte desselben abweicht (siehe zB 10 ObS 12/08z; vgl EB Kinder-EinstV BT 10). Siehe auch die Kommentierung zu § 1 EinstV Rz 9.