BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 6 Beatmungs- und Absaugegeräte
1
§ 6 sieht altersunabhängig verrichtungsbezogene Richtwerte für die Handhabung von Beatmungsgeräten mit Kanüle (Z 1), mit Maske (Z 2), das Wechseln der Sauerstoffflasche (Z 3) sowie für die Handhabung eines Absaugegerätes (Z 4) vor (Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld4 Rz 7.83).
2
Im häuslichen Umfeld werden sog Heimbeatmungsgeräte verwendet, wenn die Eigenatmung stark reduziert ist und die Kinder oder Jugendlichen dennoch nach Hause entlassen werden. Diese Geräte für den Hausgebrauch sind klein gebaut und können auch mit Batteriebetrieb geführt werden, um die Mobilität und einen Aktionsradius zu ermöglichen. Heimbeatmungsgeräte sind – im Gegensatz zu stationären Geräten in Krankenanstalten – einfach zu bedienen, sodass Angehörige, Betreuungspersonen oder Betroffene selbst leicht mit der Technik umgehen und die notwendigen Einstellungen und Reinigungs- bzw Wartungsarbeiten durchführen können.
Die Wartung und Handhabung eines Beatmungsgerätes mit Kanüle im Ausmaß von 30 Minuten pro Verrichtung (altersunabhängig) umfasst alle erforderlichen Manipulationen wie zB Reinigung, Kanülenwechsel und Setwechsel und ist durchschnittlich dreimal pro Woche erforderlich.
Fü...