BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 5 Hörgeräte
1
Für die Handhabung von Hörgeräten ist altersunabhängig ein Richtwert von 20 Minuten pro Tag vorgesehen.
2
Die Pflegemaßnahme betreffend Hörgeräte umfasst die Handhabung, Anleitung und Beaufsichtigung bei vorhandenen und benutzten Hörgeräten. Dazu zählt auch der umsichtige, verantwortungsvolle und sorgsame Umgang mit diesen meist sehr empfindlichen, kleinen technischen Geräten, die notwendigen Reinigungsarbeiten, der Batteriewechsel und Einstellungskontrollen. Die rein handwerkliche Fähigkeit für die Handhabung ist für eine selbständige Verrichtung nicht ausreichend (EB Kinder-EinstV BT 9).