BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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Übersicht
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I. Einleitung
1
Wenn sich die Erläuternden Bemerkungen zur Kinder-EinstV auf mehrere Absätze der Kommentierung beziehen, wird dafür (meist) nur eine einzige Randziffer vergeben. Dadurch soll eine klare Zuordnung und Zitierweise sichergestellt und die Lesbarkeit verbessert werden.
2
Die Erläuternden Bemerkungen (Vorblatt 1 f) begründen die Erlassung der Kinder-EinstV wie folgt:
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nach § 4 Abs 3 BPGG nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht.
Diese Bestimmung sollte klarstellen, dass alle (auch nicht behinderte) Kinder und Jugendliche bis zu einem gewissen Alter und je nach Verrichtung einen sogenannten natürlichen, alters- und entwicklungsabhängigen Pflegebedarf haben, der bei der Beurteilung des Pflegebedarfs nach dem BPGG nicht zu berücksichtigen ist.
Das Konsensuspapier zur einheitlichen, ärztlichen und pflegerischen Begutachtung nach dem BPGG mit einem eigenen Abschnitt für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Ju...