Haslinger/Pichler
BPGG | Bundespflegegeldgesetz
Kommentar
1. Aufl. 2021
ISBN: 978-3-7073-4458-5
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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz
§ 7 Zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen
1
Die jeweilige Betreuungsmaßnahme muss unverzüglich, dh ohne unnötigen Aufschub, erbracht werden. Diese zeitlich unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen müssen bei Tag und bei Nacht erforderlich sein (SV-Slg 68.057).
2
Siehe auch § 4 BPGG Punkt V.B.