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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 6 Außergewöhnlicher Pflegeaufwand

Paul Haslinger

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Erfordernis einer dauernden Bereitschaft (Z 1)
24
III.
Erfordernis einer regelmäßigen Nachschau (Z 2)
5, 6
IV.
Erfordernis von mehr als 5 Pflegeeinheiten pro Tag (Z 3)
7, 8

I. Allgemeines

1

Außergewöhnlicher Pflegebedarf liegt nicht nur in den in § 6 erwähnten Fällen vor. § 6 nennt nur typische, besonders häufige Anwendungsfälle der Stufe 5, ohne aber alle Fälle abschließend zu beschreiben. Auch das Erfordernis der wesentlichen Mithilfe einer zweiten Betreuungsperson begründet einen außergewöhnlichen Pflegebedarf (SV-Slg 61.988).

II. Erfordernis einer dauernden Bereitschaft (Z 1)

2

Dauernde Bereitschaft ist dahingehend zu verstehen, dass der Pflegebedürftige jederzeit Kontakt mit der Pflegeperson aufnehmen und diese in angemessener Zeit die erforderliche Betreuung und Hilfe leisten kann oder die Pflegeperson von sich aus in angemessenen Zeitabständen Kontakt mit dem Pflegebedürftigen aufnimmt (RS0106361).

3

Es müssen Umstände vorliegen, die es erforderlich machen, dass sich eine Pflegeperson ständig in der näheren Umgebung in Bereitschaft halten muss, um jederzeit für notwendige Betreuungsmaßnahmen sorgen zu können. Gefordert sind som...

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