BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 3 Hilfsmittel
Übersicht
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I. | Allgemeines | |
II. | Einfache Hilfsmittel (Abs 1) | |
III. | Andere (nicht einfache) Hilfsmittel (Abs 2) |
I. Allgemeines
1
Der Begriff der Hilfsmittel iSd § 3 EinstV ist eigenständig zu definieren und nicht auf Hilfsmittel iSd § 154 Abs 1 ASVG zu beschränken (10 ObS 144/02b).
II. Einfache Hilfsmittel (Abs 1)
2
Ein Hilfsmittel ist dann ein einfaches Hilfsmittel, wenn der Gebrauch dieses Hilfsmittels dem Pflegebedürftigen mit Rücksicht auf seinen physischen und psychischen Zustand zugemutet werden kann, das Hilfsmittel von ihm ohne besondere Einschulung bzw ohne das Erfordernis besonderer Fertigkeiten eingesetzt werden kann und das Hilfsmittel ohne größeren Aufwand, insb auch in finanzieller Hinsicht, angeschafft werden kann (RS0106500).
3
Beispiele:
Schnabeltasse zur selbständigen Einnahme flüssiger und dünnbreiiger Nahrung (10 ObS 111/97i)
Küchenhocker, der das Arbeiten im Sitzen ermöglicht (10 ObS 134/97x)
Verwendung von Kleidungsstücken ohne Knopfverschluss, wodurch das selbständige An- und Auskleiden möglich wird (10 ObS 165/02s)
Tragen von Schlüpfschuhen, langer Schuhlöffel, Strumpfzange (SV-Slg 66.573)
Verwenden eines Gehstockes, eines Rollators oder von Stützkrücken als Gehhilfe (SV-Slg ...