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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 1 Betreuung

Paul Haslinger

Übersicht


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Sonstige (nicht tägliche) Körperpflege
37
III.
Richtwerte (Abs 3)
A.
Allgemeines
8, 9
B.
An- und Auskleiden
1014
C.
Reinigung bei inkontinenten Patienten
15, 16
D.
Entleerung und Reinigung des Leibstuhles
17, 18
E.
Einnehmen von Medikamenten
1922
F.
Anus-praeter-Pflege, Kanülen- oder Sondenpflege, Katheter-Pflege und Einläufe
23, 24
G.
Mobilitätshilfe im engeren Sinn
2529
IV.
Mindestwerte (Abs 4)
A.
Allgemeines
3032
B.
Tägliche Körperpflege
3336
C.
Zubereitung von Mahlzeiten
3745
D.
Einnehmen von Mahlzeiten
4648
E.
Sondenernährung
49, 50
F.
Verrichtung der Notdurft
5157
V.
Erschwerniszuschlag für Personen ab 15 Jahren (Abs 6)
58, 59

I. Allgemeines

1

Vom Begriff der Betreuung werden nur Handlungen erfasst, die eine unmittelbar drohende Verwahrlosung verhindern (sollen). Es muss sich jeweils um aktuelle Bedürfnisse handeln, die umgehend befriedigt werden müssen, weil sonst in nächster Zukunft die Verwahrlosung des Pflegebedürftigen droht (RS0110811).

2

Die Betreuungsmaßnahmen sind demonstrativ aufgezählt, weshalb auch andere Bedarfslagen im Rahmen des Pflegebedarfes Anerkennung finden können (RS0107533). Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgele...

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