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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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BPGG | Bundespflegegeldgesetz (1. Auflage)

Vor § 1

1

Der vom Gesetzgeber des BPGG iVm der EinstV verfolgte Zweck besteht darin, den betroffenen Personen durch Gewährung entsprechender Hilfestellung im persönlichen und sachlichen Lebensbereich zu einer menschenwürdigen Existenz (arg: „Verwahrlosung“) zu verhelfen, wobei mit Existenzsicherung nicht eine wirtschaftliche Existenz (also etwa besseres Fortkommen) gemeint ist (10 ObS 9/97i).

2

Betreuung und Hilfe iSd EinstV bestehen in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens eines pflegebedürftigen Menschen, die er (selbst) als Kranker oder Behinderter nicht oder nicht vollständig ausüben kann (RS0110812).

3

Zur Klärung des Pflegebedarfs einer pflegebedürftigen Person kommt es nicht auf eine (vollständige) Diagnosenauflistung im Urteilssachverhalt, vielmehr auf die aus allen pflegerelevanten Diagnosen resultierenden und festzustellenden konkreten Einschränkungen der betroffenen Person im Hinblick auf die in der EinstV aufgelisteten Alltagsverrichtungen an (SV-Slg 66.481).

4

Bei der Frage, ob aufgrund der Feststellungen ein Pflegebedarf nach der EinstV besteht, handelt es sich um eine vom Gericht zu lösende Rechtsfrage (10 ObS 67/17a mwN).

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