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AR aktuell 4, August 2013, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die von der Europäischen Bankenaufsicht verfassten „Guidelines on the assesment of the suitability of members of the management body and key function holders“ (EBA/GL/2012/06) versuchen, für alle Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften und ab einer bestimmten Größe bzw. bei Kapitalanlagegesellschaften zusätzlich für die Vorsitzenden des Aufsichtsrates Mindesterfordernisse für die Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung zu definieren. Gleichzeitig wird gefordert, dass die Aufsichtsratsmitglieder die erforderlichen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Für Österreich hat die Finanzmarktaufsicht diese Anforderungen in einem Fit & Proper-Rundschreiben umgesetzt. In Deutschland hat bereits die Diskussion begonnen, ob die definierten Anforderungen auch ein Modell für Aufsichtsratsmitglieder und Aufsichtsratsvorsitzende in anderen Wirtschaftssektoren darstellen könnten. Während die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit außer Streit stehen, geben die Anforderungen an die fachliche Eignung und die erforderliche Erfahrun...

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