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AR aktuell 1, Februar 2012, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Zahlreiche Aufsichtsratsmitglieder kommen aus den freien Berufen. Die EU-Kommission steht seit Beginn ihrer Tätigkeit in Konfrontation zu den freien Berufen und deren Verbänden. Aus der Sicht der Kommission stellen die obligatorischen Qualifikationserfordernisse (Ausbildung, Erfahrung, Weiterbildung) zur Qualitätssicherung eine Wettbewerbsbeschränkung zum Nachteil der Konsumenten dar. Der Zusammenhang zwischen Qualität und Qualifikationserfordernisse blieb der EU-Kommission bisher verschlossen. Darüber hinaus bekämpft die Kommission die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, zu prüfen, inwieweit deren Qualifikationserfordernisse erfüllt werden.

Im Dezember 2011 wurde von der Kommission ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarktinformationssystems (KOM [2011] 883 endgültig) vorgelegt. Im Zentrum stehen der Europäische Berufsausweis und die Verwendung des Binnenmarktinformationssystems. Der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat prüft die Voraussetzungen und stellt einen Europäischen Berufsausweis aus. Die Mitgliedstaaten werden per Verordnung verpflichtet, für ...

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