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AR aktuell 1, Februar 2012, Seite 2

„Das würde unser Gefüge ein wenig stören“

Sonja Bydlinski

Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, beschreibt, was durch die geplante EU-Verordnung zur Abschlussprüfung auf die unternehmensinterne Aufsicht zukommt und warum das EU-Konzept mit dem österreichischen nicht ohne Weiteres vereinbar ist. Der österreichische Gesetzgeber wartet vorerst mit Initiativen auf diesem Gebiet zu.

Kurzbiografie


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Dr. Sonja Bydlinski war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien Assistentin an deren Institut für Finanzrecht. Sie arbeitete als Journalistin bei der Tageszeitung „Die Presse“ und absolvierte dann die Ausbildung zur Rechtsanwältin. Nach der Anwaltsprüfung wechselte sie in die Justiz; sie arbeitet seit 1985 in der Zivilrechtssektion des Justizministeriums. Seit 1999 leitet sie die Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. 2007 wurde der Leitenden Staatsanwältin die Honorarprofessur für Unternehmensrecht an der WU Wien verliehen

Kommenda:Was kommt auf europäischer Ebene auf die unternehmensinterne Aufsicht zu?

Bydlinski: Es liegt ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Abschlussprüfung von „Public Interest Entities“ auf dem Tisch – und der ist auch ...

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