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AR aktuell 1, Februar 2012, Seite 30

Literaturrundschau

Michael Barnert

Gründungsprüfung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG

Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG gemäß §§ 245 ff. AktG („Umwandlung“) führt zu einer Änderung der Rechtsform ein und desselben Rechtsträgers bei Wahrung der Identität des Rechtssubjekts. Art und Weise der gemäß § 247 i. V. m. § 25 Abs. 2 AktG verpflichtend vorzunehmenden Umwandlungsprüfung (in sinngemäßer Anwendung der Gründungsprüfung) ist Gegenstand des besprochenen Artikels.

In seinem Beitrag in GES 2011, 386 untersucht Georg Nowotny kritisch die von HeinrichFoglar-Deinhardstein in GES 2011,10 – Zollner (in Doralt/NowotnyKalss /, AktG [2003] § 247) folgend – aufgestellte These, die Umwandlung sei auch bei Vorliegen einer Unterbilanz zulässig, wobei es für die Umwandlungsprüfung ausreiche, wenn die historische (Sach-)Gründung der GmbH aktienrechtlichen Maßstäben genüge. Der Beitrag behandelt insbesondere die Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen und Sachübernahmen sowie den maßgeblichen Prüfzeitpunkt.

Eingangs verweist Nowotny auf die ausführliche Darstellung des Meinungsstandes und auf den – von Foglar-Deinhardstein abgelehnten – Standpunkt, die Umwandlung sei im Wesentlichen eine Emission junger Aktien gegen Sacheinlage, worau...

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