Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 4, August 2009, Seite 18

Aufsichtsrat meets Abschlussprüfer – ein empirischer Befund zu einem kritischen Verhältnis

Ulrich Kraßnig

Bisher gab es keine empirische Bestandsaufnahme des kritischen Verhältnisses zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Diesem Versäumnis versuchte der Verfasser anhand einer schriftlichen Befragung von Aufsichtsräten börsenotierter österreichischer Unternehmen beizukommen, um die diesbezügliche Lücke zu schließen. Die Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung sind Gegenstand einer Beitragsreihe in Aufsichtsrat aktuell. Die Ausführungen beruhen dabei im Wesentlichen auf der Dissertation des Verfassers zu diesem Thema, die in Kürze fertig gestellt und zur Beurteilung vorgelegt werden soll. Neben einer kurzen Beschreibung der empirischen Untersuchung befasst sich der erste Beitrag vordringlich mit den Informationspflichten des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat vor dessen Bestellung sowie der inhaltlichen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für den Prüfungsvertrag unter besonderer Berücksichtigung des Prüfungshonorars als wesentlicher Bestandteil des Prüfungsvertrags.

1. Einleitung

Eine wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung bzw. die Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Bei dieser Aufgabe hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsra...

Daten werden geladen...